Dank unseres Qualitätssiegels „Geprüfte Beratungsqualität“ werden wir in der Beraterliste des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) geführt. Alle nachfolgenden Beratungsleistungen werden deshalb bis zu 50% bezuschusst! www.beratungsfoerderung.info
Als Conversion Rate Experten bieten wir Ihnen ein umfangreiches Beratungs- und Schulungsangebot um Ihr Unternehmen für die Zukunft zu vitalisieren, zu stärken und damit kontinuierliches Umsatzwachstum zu generieren.
Unter BGM, dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement, versteht man die Entwicklung, Gestaltung und Lenkung betrieblicher Strukturen und Prozesse um Arbeitsplätze gesundheitsförderlicher zu gestalten. Sie kommen Beschäftigten und Unternehmen gleichermaßen zugute. Trotz dieser Erkenntnisse reagieren kleine und mittlere Unternehmen kaum auf die jüngsten Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt. Der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte stellt in seinem BGM-Leitfaden fest: „Die Einführung von BGM-Systemen in kleinen und mittleren Unternehmen erfolgt bisher nicht flächendeckend. Das ist weniger ein Erkenntnis-, sondern vor allem ein Umsetzungsproblem.“ Denn ein Obstkorb macht noch kein Gesundheitsmanagement – genauso wenig wie eine Nicht-Raucherprämie oder ein Marathonlauf mit Kollegen. Für ein nachhaltiges und systematisches Gesundheitsmanagement braucht ein Betrieb standardisierte Werkzeuge, mit denen Mitarbeiter langfristig bei einer gesunden Lebensplanung begleitet und eingebunden werden. Als HAWARD®-Berater unterstützen wir Sie das Zertifikat “HAWARD® Gesundes Unternehmen” zu erhalten um so ein erfolgreiches Betriebliches Gesundheitsmanagement in Ihrem Unternehmen zu etablieren.
Seit 2014 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung fest im Arbeitsschutzgesetz verankert (§ 5 Abs. 3 AbSchG). Jeder Arbeitgeber, unabhängig von der Unternehmensgröße, ist seither gesetzlich dazu verpflichtet die psychischen Belastungen aller Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu prüfen. Der Stressreport 2012 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales belegt die Gründe: Die Hälfte aller Arbeitnehmer sehen sich durch Multitasking, starkem Termin- und Leistungsdruck und ständig wiederkehrenden Arbeitsvorgängen belastet.
Laut Dr. jur. Ingo Striepling, Professor für Wirtschaftsprivatrecht, können Arbeitnehmer im Falle fehlender oder fehlerhafter Gefährdungsbeurteilungen, sofern es zu Beeinträchtigungen kommt, Schadensersatz geltend machen. Auch Leistungsträger wie die gesetzliche Unfallversicherung oder Krankenkassen nehmen den Arbeitgeber in Regress.
Als HAWARD®-Berater unterstützen wir Sie das Zertifikat “HAWARD® Gesundes Unternehmen” zu erhalten um so ein erfolgreiches Betriebliches Gesundheitsmanagement in Ihrem Unternehmen zu etablieren und Regress-Ansprüchen vorzubeugen.